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Projektarbeit & Aktivitäten zu einem inhaltlichen Schwerpunkt

1. Zweck der Förderung

Die Förderung soll die Durchführung besonderer Projekte wie auch Aktivitäten zu festgelegten inhaltlichen Schwerpunkten ermöglichen. Projektarbeit ist die zeitlich beschränkte, intensive Auseinandersetzung einer Gruppe mit gesellschaftlichen und kulturellen Themen. Inhalte Form, Methoden, Dauer und fachliche Leitung des Projektes sind dabei in einem Konzept zu beschreiben.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind zeitlich befristete Projekte und Aktivitäten der Jugendarbeit, die verantwortliches und selbständiges Handeln und kritisches Denken sowie soziales und solidarisches Verhalten fördern.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die im KJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und Schülermitverwaltungen sofern sie außerschulische Maßnahmen durchführen und die Teilnahme auf dem Prinzip der Freiwilligkeit basiert. 

4. Förderungsvoraussetzungen

Eine Förderung von Maßnahmen/Aktivitäten erfolgt in der Regel nur dann, wenn die Teilnehmer aus mehr als einer Gemeinde sind.

Im Rahmen der Aktivitäten bzw. des Projekts sollen junge Menschen aus einem Gruppenprozess heraus ein politisches oder soziales Thema aufgreifen, Handlungsmöglichkeiten entwickeln und eine geeignete Idee umsetzen. Nach Abschluss sollen das eigene Handeln und der Erfolg bewertet werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass neben der Durchführung eine intensive Vor- und Nachbereitungsphase stattfindet. 

Nicht gefördert werden:

Projekte und Aktivitäten, die bereits aus anderen Mitteln des Landkreises gefördert werden oder gefördert werden können die laufende Gruppenarbeit/Verbandsarbeit


5. Umfang der Förderung

Förderungsfähige Kosten:

o    Honorare (Zahlungen von Honoraren dürfen nicht zur Finanzierung von Personalkosten aus einem Beschäftigungsverhältnis dienen)

o    Fahrtkosten

o    Mieten

o    Unterkunft, Verpflegung

o    Arbeitsmaterialien / Druckkosten

o    Nebenkosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit d. Aktivität stehen (z.B. Versicherungen)

 

Höhe der Förderung:

30% der förderungsfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 350 €, maximal bis zum Defizitausgleich. 

6. Verfahren 

Antragstellung

o    Für die Anträge ist das KJR-Antragsformular zu verwenden.

o    Den Anträgen sind beizufügen:

a)     Projektbeschreibung/Konzept/Ausschreibung/Einladung etc.

b)    ein zeitlicher Programmablauf

c)     eine kurze Dokumentation des Projektablaufs

d)    eine Kostenaufstellung

o   Die Anträge sind spätestens 3 Monate nach Durchführung der Maßnahme beim Kreisjugendring einzureichen.

 Bewilligung

Der Vorstand des KJR entscheidet über die Anträge im Einzelfall.

Beschlossen von der KJR-Vollversammlung am 15.4.2013        

Gültig ab 1. Januar 2014

Förderung von Projektarbeit und Aktivitäten zu einem bestimmten inhaltlichen Schwerpunkt